AGB

Unser Gastaufnahmevertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen diesen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:

1.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt – gleichgültig ob mündlich oder schriftlich – oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3.

Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4.a

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

4.b

Die Kosten für den Gast betragen bei Storno, bzw. Nichtanreise:

Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Kostenfrei

3-2 Wochen vor Reiseantritt: 80 %

Ab 8 Tagen vor Reiseantritt: 90 %

Bei frühzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise berechnen wir 90 % des Reisepreises! 

Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen.

Diese Stornokonditionen sind unabhängig davon, ob die stornierten Zimmer wieder ganz oder auch nur teilweise verkauft werden.

5

An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Das Zimmer muss am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein.

6

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und einen angenehmen Aufenthalt!

7

Das Zahlungsziel für unsere Rechnungen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum.

Quelle: Mustervertrag DEHOGA